Musterbrief Mietindexierung Belgien: kostenlose Vorlage + Erklärung

Zuletzt geprüft am 2026-06-10 · Lesezeit ± 3 Min.

Die Mietindexierung erfolgt in Belgien nicht automatisch: Als Vermieter müssen Sie den Mieter schriftlich informieren. Ein Einschreiben ist nicht Pflicht, aber ein datierter schriftlicher Nachweis (Brief oder E-Mail) ist unverzichtbar — die Indexierung wirkt nämlich nur drei Monate ab Ihrer Anfrage zurück.

Was muss im Brief stehen?

Ein korrektes Indexierungsschreiben enthält mindestens:

Musterbrief

[Name des Vermieters]
[Adresse des Vermieters]

[Name des Mieters]
[Adresse des Mieters]

[Ort], den [Datum]

Betreff: jährliche Indexierung der Miete — [Adresse der Wohnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß Artikel 1728bis des (alten) belgischen Zivilgesetzbuches und den
Bestimmungen des Mietvertrags passe ich die Miete an den
Gesundheitsindex an, nach der Formel Basismiete × neuer Index ÷
Anfangsindex.

  • Basismiete: [Betrag] €
  • Neuer Index ([Monat Jahr]): [Wert]
  • Anfangsindex ([Monat Jahr]): [Wert]
  • Neue Miete: [Betrag] €, fällig ab dem [Datum]

Bei Fragen zur Berechnung stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name des Vermieters]

Achtung: Die richtigen Indexmonate und ein eventueller Korrekturfaktor hängen von Ihrer Region, dem Startdatum des Vertrags und dem Energielabel ab. Rechnen Sie das nicht im Kopf aus.

Erstellen Sie Ihren Brief automatisch (kostenlos)

Unser Rechner holt die richtigen Indexwerte, wendet bei Bedarf den Korrekturfaktor an und verwandelt alles in einen fertigen Brief, den Sie drucken oder kopieren können.

Häufige Fehler

Die drei häufigsten Fehler: (1) den Verbraucherpreisindex statt des Gesundheitsindex verwenden, (2) den falschen Anfangsmonat wählen (Unterzeichnung vs. Inkrafttreten — das unterscheidet sich je nach Region und Startdatum), und (3) den EPC-Korrekturfaktor für flämische Verträge von vor Oktober 2022 mit Label D, E oder F vergessen. Jeder dieser Fehler macht die geforderte Miete anfechtbar.