Mietindexierung als Mieter prüfen oder anfechten
Zuletzt geprüft am 2026-06-10 · Lesezeit ± 3 Min.
Ein Indexierungsschreiben Ihres Vermieters ist keine vollendete Tatsache: Die Berechnung muss der gesetzlichen Formel folgen, und in einigen Fällen darf gar nicht (vollständig) indexiert werden. So prüfen Sie es selbst.
Schritt 1 — Nachrechnen
Die gesetzliche Formel lautet Basismiete × neuer Index ÷ Anfangsindex, mit dem Gesundheitsindex von Statbel. Häufige Fehler in Indexierungsschreiben:
- es wird auf die bereits indexierte Miete indexiert statt auf die Basismiete aus dem Vertrag;
- der falsche Monat wird verwendet (es muss der Monat vor dem Jahrestag des Inkrafttretens sein);
- der EPC/EPB-Korrekturfaktor wird für Verträge von vor dem Einfrieren 2022 "vergessen";
- es wird öfter als einmal pro Mietjahr indexiert, oder mit mehr als drei Monaten Rückwirkung.
Rechnen Sie hier das exakte gesetzliche Maximum nach — Sie brauchen nur die Basismiete, die Vertragsdaten und das Energielabel.
Schritt 2 — Prüfen, ob Indexieren überhaupt erlaubt ist
- Brüssel: keine Registrierung des Vertrags oder kein vorgelegtes EPB-Zertifikat? Dann ist die Indexierung nicht erlaubt.
- Mündlicher Vertrag oder ein Vertrag, der die Indexierung ausschließt: keine Indexierung.
- Flandern/Wallonie: Für ältere Verträge mit schlechtem Energielabel gilt ein Korrekturfaktor oder eine nachwirkende Beschränkung.
Schritt 3 — Schriftlich reagieren
Stimmt der Betrag nicht, antworten Sie freundlich, aber schriftlich, mit Ihrer eigenen Berechnung. Zahlen Sie in der Zwischenzeit den korrekten indexierten Betrag (nicht einfach den alten Betrag: Eine rechtmäßige Indexierung müssen Sie nicht ablehnen, nur den falschen Teil). Unser Briefgenerator erstellt neben dem Vermieterbrief auch einen Prüfbrief für Mieter mit den korrekten Zahlen.
Wenn Sie sich nicht einigen können
Zu viel gezahlte Indexierung können Sie bis zu fünf Jahre rückwirkend zurückfordern. Kommen Sie mit Ihrem Vermieter nicht weiter, können Sie sich an einen Mieterverband, an die kostenlose Mietvermittlung Ihrer Gemeinde oder letztlich an den Friedensrichter wenden — dieses Verfahren ist niedrigschwellig und günstig.