Wann darf man die Miete in Belgien indexieren? (Fristen und Regeln 2026)

Zuletzt geprüft am 2026-06-10 · Lesezeit ± 3 Min.

Indexieren ist einmal pro Mietjahr erlaubt, frühestens am Jahrestag des Inkrafttretens des Mietvertrags. Also nicht am 1. Januar (es sei denn, Ihr Vertrag begann zufällig am 1. Januar), und nicht am Jahrestag der Unterzeichnung.

Der richtige Zeitpunkt

Angenommen, Ihr Vertrag wurde am 15. März unterzeichnet und trat am 1. April in Kraft. Dann dürfen Sie jedes Jahr ab dem 1. April indexieren. Der neue Index ist der Gesundheitsindex des Monats vor diesem Jahrestag — in diesem Beispiel März. Statbel veröffentlicht den Indexwert eines Monats am Ende desselben Monats, sodass Sie in der Regel erst wenige Tage vor dem Jahrestag endgültig rechnen können.

Wie weit zurück?

Vergessen zu indexieren? Die Indexierung wirkt maximal drei Monate zurück ab Ihrer schriftlichen Anfrage. Fordern Sie im September eine Indexierung an, die schon seit April möglich war, können Sie den höheren Betrag erst ab Juni–Juli verlangen (drei Monate vor Ihrer Anfrage), nicht ab April. Die "verlorenen" Monate sind endgültig weg — eine jährliche Erinnerung einzurichten lohnt sich.

Voraussetzungen

Welcher Index?

Immer der Gesundheitsindex (eine Ableitung des Verbraucherpreisindex ohne u. a. Tabak, Alkohol und Kraftstoffe), und immer dieselbe Basis für Zähler und Nenner. Unser Tool rechnet in Basis 2013=100 mit der offiziellen Statbel-Reihe. Sehen Sie hier die aktuellen Indexwerte.

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Der Rechner bestimmt automatisch den richtigen Anfangs- und neuen Index für Ihre Region und Ihr Vertragsdatum und erstellt dazu einen fertigen Brief.